Die Maklerprovision oder auch Maklercourtage ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt gewesen. Deshalb kam es immer wieder zu Fragen: Wie hoch ist die Maklercourtage in welcher Region und wer muss die Maklerprovision zahlen: Käufer oder Verkäufer?
Während in Berlin und Brandenburg bis zu 7,14% (inkl. MwSt.) vom Käufer zu zahlen waren, ist es in NRW üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision bzw. Maklercourtage i.H.v.
jeweils 3,57 % inkl. MwSt.vom Kaufpreis der Immobilie teilen.
NEU und ab 23.12.2020 gesetzlich vorgeschrieben
In keinem Fall ! darf der Käufer mehr zahlen als der Verkäufer
Dies gilt allerdings nur für Ein/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und bebaute Grundstücke.
In NRW ändert sich an der derzeitigen Regelung also fast nichts.
NEU : Abweichende Regelungen zwischen den Parteien sind nicht immer denkbar.
Allerdings kann weiterhin vereinbart werden, dass der Verkäufer die Courtage ganz übernimmt und der Käufer keine Provision zahlt.
Die Maklercourtage ist übrigens fällig, sobald der Kaufvertrag vom Notar beurkundet wurde. Der Prozentsatz der Courtage wird dabei nur von dem Kaufpreis gemäß notariellem Vertrag berechnet. Nebenkosten wie Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer und Finanzierungskosten bleiben bei der Berechnung der Maklercourtage unberücksichtigt.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Die Firma Uwe Bier Immobilien berechnet vom Käufer als auch vom Verkäufer abweichend von o.g. Praxis jeweils nur 2,5% Provision inkl.MwSt.
Seit 1.6.2015 gilt Folgendes:
Das sogenannte Bestellerprinzip bei Maklerverträgen tritt in Kraft. Ab sofort zahlt also nur noch derjenige den Makler, der ihn auch beauftragt.
Was Mieter jetzt wissen sollten.
Jetzt zahlen Mieter die Maklerprovision nur noch, wenn sie den Makler beauftragt haben.
Bei der Maklerprovision gilt ab sofort die Faustregel:
Wer bestellt, der bezahlt.
Hier einige wichtige Informationen zum sogenannten Bestellerprinzip, über die Mieter Bescheid wissen sollten.
Wann müssen Mieter den Makler zahlen?
Ein Mieter muss in einen Makler nur noch dann bezahlen, wenn er ihn schriftlich aufgefordert hat, explizit für ihn eine Wohnung zu suchen und er diese Wohnung dann auch mietet.
Es gilt: Wer einen Mietvertrag für eine Wohnung abschließt, die im Auftrag des Vermieters von einem Makler vermittelt wurde, muss keine Provision zahlen. In diesem Fall übernimmt die Maklergebühr der Vermieter.
(Quelle: Immowelt)
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