++ Der Energieausweis  und was man darüber wissen sollte  ++                              

Seit dem 1. Oktober 2008 ist ein Energieausweis Pflicht. Eigentümer haben oftmals die Wahl, ob sie einen Verbrauchsauweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Worin der Unterschied besteht, lesen Sie im Folgenden.

 

Wer für seine Immobilie einen Energieausweis benötigt, hat einiges zu beachten. Je nach Ausweisart unterscheidet sich der Aufwand: So erfolgt die Datenaufnahme für einen Bedarfsausweis im Rahmen einer Begehung der Immobilie. Für den Verbrauchsausweis sind lediglich die Verbrauchsdaten, zum Beispiel in Form von Heizkostenabrechnungen, nötig.

 

Der Bedarfsausweis: die objektive Bewertung Ihrer Immobilie

Für den Bedarfsausweis wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Wie ist die Außenwand gedämmt? Sind Energiesparfenster eingebaut? Welche Heizungsanlage ist installiert? Um diese Fragen rund um Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik umfassend beantworten zu können, unterzieht ein Fachmann das Haus einer gründlichen Untersuchung. Grundlage für die Berechnungen sind Planungsunterlagen und eine Checkliste, die bei einer Gebäudebegehung abgearbeitet wird. Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Außerdem lassen sich hierbei die energetischen Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt. Der Sachverständige gibt mit dem Energiebedarfsausweis somit nicht nur einen Ist-Zustand an, sondern zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Energie- und damit Kosteneinsparung für die konkrete Immobilie bestehen.

 

Der Verbrauchsausweis: günstiger, aber weniger aussagekräftig

Der Verbrauchsausweis ist insgesamt preisgünstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Bei Nichtwohngebäuden kommen Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu. Meist werden hierzu die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt. Da allerdings jeder Mensch auf individuelle Weise heizt, lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen.

 

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen. Kosten: je nach Aufwand 500 Euro oder mehr.

 

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist mit Preisen zwischen 25 und 100 Euro häufig die günstigere Variante. Doch nicht immer ist der Energieverbrauchsausweis die zulässige Lösung. Folgende Auflagen müssen dafür erfüllt sein:

  • Es müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden.

oder

  • Ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.

oder

  •  Das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet.

Das bedeutet: Besitzt die Immobilie weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem Stichdatum am 1. November 1977 gestellt, so ist der teurere Energiebedarfsausweis Pflicht. Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 modernisiert wurden oder die Anforderungen bei Fertigstellung bereits erfüllt hatten.

 

( Quelle: Immobilienscout 24 )

 

WICHTIG:

 

Für unsere Kunden, die uns beauftragen ihre Immobilie zu verkaufen, übernehmen wir gerne die Kosten des Energieausweises, sofern noch keiner vorhanden ist !

 

 

 

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