Eine zum Verkauf stehende Immobilie wird zunächst beworben, wobei lediglich ein Mindestgebot ausgeschrieben wird. Hierbei wird darauf
geachtet, dass die Vorgehensweise
„Bieterverfahren“ durch den Werbenden ausdrücklich gekennzeichnet ist.
Alle Interessenten erhalten auf Anfrage ein Exposé des Objektes, sowie eine Einladung zu einem Besichtigungstermin. Hierbei ist es üblich, zur
Steigerung der Gebote durch Konkurrenz, alle Interessenten gleichzeitig zur Begehung
einzuladen.
Bei der Nutzung des Bieterverfahrens
werden bis zu einem vorher avisierten Stichtag Angebote eingesammelt, die aber keine Verbindlichkeit für Bieter oder Anbieter besitzen - eine Besonderheit, die eine klare Abgrenzung zu einer Auktion darstellt.
Zu einem Geschäftsabschluss kommt es nur dann, wenn der Anbieter mit einem der beteiligten Interessenten handelseinig wird.
In der Regel findet das vorliegende Höchstgebot Berücksichtigung.
Das Bieterverfahren bietet zahlreiche Vorteile
Fälschlicherweise steht das Bieterverfahren oftmals in dem Ruf eine Vermarktungs-Methode für Immobilien zu sein, bei denen konventionelle Methoden nicht zum Erfolg geführt haben.
Das Bieterverfahren ist vielmehr eine elegante Methode um eine Immobilie schnell und zum bestmöglichen Preis zu veräußern.
( Quelle: Wikipedia )
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