Geschäfts- und
Provisionsbedingungen

 

1. Unsere Angebote und Angaben erfolgen
freibleibend und

nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr
für die Richtigkeit.

Zwischenverkauf und Zwischenvermietung
bleiben

vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln

und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weiter gegeben

werden

 

2.Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits

bekannt, so hat der Interessent uns
dies unverzüglich

mitzuteilen, unter Angabe des Quelle
und Vorkenntnis.

Andernfalls gilt eine von uns
schriftlich oder mündlich

angebotene Gelegenheit zum
Vertragsabschluss als

ursächlich.

 

3.Der im Angebotschreiben genannte
Preis für ein Objekt

(Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein
Richtwert, daher absolut

freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision
bleibt auch

dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien

einen höheren oder niedrigeren Preis
für das Objekt

vereinbaren, der von dem uns
angegebenen Preis abweicht.

Die Höhe der Maklerprovision richtet
sich nach dem

tatsächlich vereinbarten Preis

 

4.Eine Provision ist auch dann vom
Auftraggeber an uns zu

zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit
ihm familiär oder

wirtschaftlich verbundene Person den
wirksamen Vertrag

abschließt.

 

5.Eine Provisionspflicht des
Auftraggebers entsteht auch, wenn

zwischen den Beteiligten mit der von
uns entfalteten Tätigkeit

in der Folgezeit
wirtschaftsgleichwertige Verträge abschließt.

Die Provisionspflicht wird auch nicht
dadurch berührt, dass

der Abschluss des Vertrages zu einer
späteren Zeit oder zu

abweichenden Bedingungen erfolgt,
soweit der gleiche

wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

 

6.Im Falle eines Verstoßes seitens
unseres Auftraggebers oder

seitens eines von uns informierten
Interessenten ist der

Auftraggeber zur Zahlung einer
Provision in der vereinbarten

Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des

Auftraggebers oder des Interessenten
durch den

Nachweis/Vermittlung des Objektes
erzielt worden wäre.

 

7.Unser Honorar wird unabhängig von
behördlichen oder

gerichtlichen Genehmigungen bei
Vertragsabschluss fällig.

Der Honoraranspruch ist von der
Erfüllung des Vertrages

nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine

Abschrift des durch uns vermittelten
oder nachgewiesenen

Vertrages nach Vertragsabschluss zur
Verfügung zu stellen.

 

8.Unser Maklerhonorar beträgt,
unbeschadet einer etwaigen

Provision, die wir mit dem anderen
Vertragspartner

vereinbaren oder erhalten und zu deren
Vereinbarungen wir

berechtigt sind:

a)

bei Nachweis oder Vermittlung von Haus,
Grundbesitz und

Eigentumswohnungen je zwischen 3,57 % und 7,14%  des
Kaufpreises inkl. MwSt.

b)

bei Vermittlungen von Hypotheken oder
Grundschulden beträgt die

an uns zu zahlende Provision 1% des zu
vermittelten Betrages des

Darlehens oder der Grundschuld, zahlbar
vom Darlehensnehmer inkl. MwSt. Die Vermittlungsprovision ist fällig bei
Abschluss des Vertrages zwischen Darlehensgeber (Bank, Sparkasse, Versicherung,
oder Hypothekenbank) und Darlehensnehmer bzw. Eigentümer des mit der Grundschuld
belasteten Grundstückes

c)

bei der Vermittlung oder dem Nachweis
von Miet- oder

Pachtverträgen für gewerbliche Objekte
beträgt die Provision  mindestens je

3,57% des Jahresentgeltes, mindestens
von fünfjähriger und

höchstens von zehnjähriger Dauer. Zum
Jahresentgelt gehören auch

die sonstigen geldwerten Zuwendungen
mit Ausnahme der

Nebenkosten inkl. MwSt. Die Ausübung
einer Option gilt als Teil der

vereinbarten Mietzeit;

d)

bei Abnahme- und Übergabeverhandlungen
für Wohn- und

Gewerberäume pro Auftrag ein
Pauschalhonorar in Höhe von jeweils

150,00 EUR;

e)

bei Beschaffung von Objektunterlagen
(z.B. bei Behörden etc.) die

von uns voraus gelegten Gebühren

 

9. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-
/ Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen
Aufwendungsersatz hinsichtlich der nachgewiesenen Sachkosten (Exposé, Porto-/Telefon-
/ Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Abweichend kann der Makler seine Aufwendungen
pauschal mit 10% der im Erfolgsfalle zu leistenden Maklerprovision zzgl.
gesetzl. MwSt. berechnen.

 

10. Bei der Beauftragung zur
inhaltlichen Ausfertigung eines

Mietvertrages, ob für Miet- oder
Gewerberäume, wird unsererseits

keine Haftung übernommen. Unsere
Haftung ist im Übrigen auf grob

fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten begrenzt, sofern der

Auftraggeber durch unser Verhalten
keinen Körperschaden erleidet

oder sein Leben verliert.

 

11. Gerichtstand ist Monheim am Rhein

 

12. Sollte eine Bestimmung dieser
Vereinbarung ganz oder teilweise

unwirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll

hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt

werden. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gelten die

gesetzlichen Vorschriften.

Immowelt-Partner Uwe Bier Immobilien

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40789 Monheim am Rhein

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